Schülerunfallversicherung

Auf dem Schulweg, in der Schule, bei Wanderungen und Landheimaufenthalten ist Ihr Kind versichert. Die Unfallkasse NRW trägt die Kosten der ärztlichen Behandlung.

Sollte ein Kind infolge eines Unfalls auf dem Schulweg oder während der Schulzeit einen Arzt aufsuchen müssen, melden Sie dies bitte innerhalb von drei Tagen der Schule, damit eine Unfallmeldung gemacht werden kann.

Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht, wenn sich ein Kind unerlaubt vom Schulbereich entfernt hat oder sich nicht auf dem direkten Schulweg befunden hat.