Beurlaubung

Im Laufe eines Schuljahres können wichtige Anlässe / Gründe auftreten, so dass ein Kind vom Unterricht „beurlaubt“ werden soll. Dazu ist frühzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Klassenlehrkraft einzureichen. Ein entsprechendes Formblatt können Sie im Sekretariat erhalten.
Wir bitten Sie, sich
rechtzeitig vorher mit der Schule in Verbindung zu setzen, falls dies voraussehbar ist. Die Klassenlehrkräfte selbst können ein Kind bis zu zwei Tage vom Unterricht beurlauben. Bei längerer Dauer entscheidet die Schulleitung. Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss an die Ferien, die der Ferienverlängerung dienen, werden nicht genehmigt. Die Schulleitung kann einen entsprechenden Nachweis zur Urlaubsbegründung verlangen.

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